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Inbesitznahmebruch
JagdpraxisEin auf den Wildkörper gelegter Zweig, der anzeigt, dass das erlegte Wild rechtmässig durch den Erleger angeeignet wurde.
„Der Inbesitznahmebruch schützt das gestreckte Wild vor unbefugtem Zugriff."
Quelle: Lehrbuch: jagdpraxis js7 jagdpraxis
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