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Inbesitznahmebruch

Jagdpraxis

Ein auf den Wildkörper gelegter Zweig, der anzeigt, dass das erlegte Wild rechtmässig durch den Erleger angeeignet wurde.

Der Inbesitznahmebruch schützt das gestreckte Wild vor unbefugtem Zugriff."

Quelle: Lehrbuch: jagdpraxis js7 jagdpraxis

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