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Niederwild
RechtSammelbegriff für alle jagdbaren Tierarten, die nicht zum Hochwild zählen, wie beispielsweise Hasen, Füchse und diverses Federwild.
„Im Kanton Aargau hat die Hege des Niederwilds einen hohen Stellenwert."
Quelle: Lehrbuch: jagdpraxis jaegersprache
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